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Abschlüsse und Qualifikationen der Absolvent/innen von Berufsbildenden Schulen
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ISCED 97
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Abschlüsse

Abschlussprüfung

Berufsbildende mittlere Schulen (BMS, 3- bis 4-jährige Fachschulen) enden mit einer Abschlussprüfung und führen zu beruflichen Qualifikationen, die zur unmittelbaren Ausübung von einschlägigen beruflichen Tätigkeiten befähigen und den Zugang zu reglementierten Berufen eröffnen.

Reife- und Diplomprüfung

Berufsbildende höhere Schulen (BHS, 5-jährig) schließen mit einer Doppelqualifikation ab:
Die Reife- und Diplomprüfung eröffnet den Zugang zum Hochschulbereich sowie den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen und ermöglicht somit die unmittelbare Ausübung von gehobenen Berufen.
Die Projektarbeit zur Abschlussprüfung oder zur Reife- und Diplomprüfung gibt den Schüler/innen die Möglichkeit, all das zu demonstrieren, was sie an praxisrelevanten Fähigkeiten und Kenntnissen erlernt haben.

Diplomprüfung

Die Diplomprüfung ist der Abschluss der Ausbildung in einem Kolleg oder einer Akademie für Sozialarbeit; aber auch ein Teil der abschließenden Prüfung an berufsbildenden höheren Schulen (Reife- und Diplomprüfung).

EU Anerkennung

Das hohe Ausbildungsniveau an den berufsbildenden höheren Schulen schlägt sich auch im Bereich der Anerkennung auf europäischer Ebene nieder. Die Aufnahme der berufsbildenden höheren Schulen in den so genannten Anhang D der Richtlinie 92/51/EWG in der Fassung 95/43/EG bestätigt, dass die Absolvent/innen dieser Ausbildungsgänge berufliche Qualifikationen erwerben, für die in den meisten anderen Mitgliedstaaten eine Ausbildung auf postsekundärem Niveau (also nach der Reifeprüfung) erfolgt.
Die Richtliniensystematik der EU gewährleistet, dass ein in Österreich erworbener Befähigungsnachweis für die Ausübung eines reglementierten Berufes nach Absolvierung einer bestimmten Praxiszeit auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten garantiert wird.

Allgemein bildende und berufliche Qualifikationen
Die Anerkennung facheinschlägiger Kenntnisse von BHS-Absolvent/innen im Bereich der Fachhochschul-Studiengänge an Universitäten ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben.

Internationale Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED)

Die Bildungssysteme der verschiedenen Länder sind unterschiedlich aufgebaut und daher oft nur schwer miteinander vergleichbar. Die Internationale Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED) erleichtert z.B. den Vergleich von statistischen Angaben oder (Aus)Bildungsgängen. Sie bietet einen Rahmen, in den u.a. die Niveaus verschiedener Ausbildungsgänge in bestimmte Kategorien eingestuft werden.
In den 70er Jahren zunächst von der UNESCO eingeführt, bildet ISCED nun ein wichtiges Instrument für die statistischen Datensammlungen und inhaltlichen Vergleiche der OECD im Bildungsbereich. ISCED hilft der Bildungsforschung und Bildungspolitik, die Informationen und Einschätzungen der OECD besser zu verstehen. Durch die Anführung des ISCED Niveaus vom Kindergarten bis zur Universität können Expert/innen und Partner in anderen Ländern rascher und besser erkennen, zu welchem Ausbildungsniveau ein Bildungsgang führt. Das kann z.B. für die Anrechnung oder Anerkennung von Ausbildungen oder auch für die Auswahl einer Partnerschule hilfreich sein. (ISCED 4A zeigt an, dass man nach Beendigung der Ausbildung Zugang zu einem Universitätsstudium hat.)

ISCED 3B Berufsschulen, Berufsbildende mittlere Schulen (Fachschulen)
ISCED 4A Aufbaulehrgänge
ISCED 5B Kollegs, Akademien, Meisterschulen, Werkmeisterschulen



Zeugnisse

Anerkennung der Ausbildungen
Das Abschlusszeugnis (BMS) bzw. Reife- und Diplomprüfungszeugnis (BHS) enthält neben den Prüfungsgebieten und deren Benotung auch die Stundentafel, die zeigt, wie viele Stunden in welchen Gegenständen absolviert wurden.
Weiters sind vermerkt:

  • Berechtigungen und Qualifikationen (siehe auch Berufliche Qualifikationen)
  • ob fremdsprachiger Unterricht in bestimmten bzw. berufsbezogenen Gegenständen (z.B. Englisch als Arbeitssprache)


Zusätzlich erhalten die Absolvent/innen der BMS und BHS die

Zeugniserläuterungen

Zeugniserläuterungen sind eine detaillierte Beschreibung eines Abschlusszeugnisses, die zu einem besseren Verständnis der absolvierten Berufsausbildung beitragen. Sie geben rasch einen Überblick über die im Rahmen der Berufsausbildung erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen. Ca. 800 Zeugniserläuterungen von unterschiedlichsten Fachbereichen, Berufen und Ausbildungsformen (auch in englischer Sprache) sind unter www.zeugnisinfo.at abrufbar.

Wem nützen die Zeugniserläuterungen?

  • Jungen Arbeitnehmer/innen, die am österreichischen oder europäischen Arbeitsmarkt einen geeigneten Job suchen.
  • Arbeitgeber/innen aus Österreich oder anderen europäischen Staaten, die geeignete Arbeitskräfte suchen.
  • Berufsbildungsforschern, zu deren Aufgabengebiet insbesondere der Vergleich beruflicher Bildungsabschlüsse zählt.


Berufliche Qualifikationen

Berufsausbildungsgesetz (BAG)

Das Berufsausbildungsgesetz bildet den gesetzlichen Rahmen für die betriebliche Ausbildung von Lehrlingen. Darüber hinaus finden sich im BAG aber auch einige Bestimmungen, die den Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie deren Sonderformen und Schulversuche betreffen. So ist z.B. in einer Bestimmung verankert, dass der erfolgreiche Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren oder höheren Schule in den Bereichen

  • berufliche Qualifikation,
  • Arbeitsrecht einschließlich der Kollektivverträge,
  • Sozialversicherungsrecht,


einen Mindestanteil der beruflichen Qualifizierung sicherstellt. Damit verbunden ist, dass auch Absolvent/innen von BMHS durch ihr Prüfungszeugnis

  • Zugang zu beruflichen Tätigkeiten haben, die eine Lehrabschlussprüfung in einem einschlägigen Lehrberuf voraussetzen,
  • den Nachweis der Anstellungserfordernisse für bestimmte Verwendungsgruppen im öffentlichen Dienst erbringen,
  • eine angemessene Einstufung in bestimmte Lohn- und Gehaltsstufen erhalten.


Als Prüfungszeugnisse gelten das

  • Abschlussprüfungszeugnis einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule,
  • Reife- und Diplomprüfungszeugnis einer berufsbildenden höheren Schule,
  • Diplomprüfungszeugnis eines Kollegs.


Gewerbeordnung

Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung
Die Gewerbeordnung legt fest, wer unter welchen Voraussetzungen selbstständig ein Gewerbe eröffnen darf. Da auch Absolvent/innen von BMHS die Möglichkeit haben, sich selbstständig zu machen, d.h. einen Betrieb auf eigene Gefahr und Rechnung zu eröffnen, regelt die Gewerbeordnung nun zu den einzelnen geregelten Gewerben erlassenen Verordnungen die allgemeinen und speziellen Voraussetzungen zur Ausübung der Selbstständigkeit.

Durch die bestehenden Regelungen ist gewährleistet, dass Absolvent/innen der BMHS ihre facheinschlägigen Kenntnisse und Fähigkeiten angerechnet werden, und bereits nachgewiesenes Wissen auf vorgeschriebene Prüfungen in Form von Ersätzen (z.B. Unternehmerprüfung, Befähigungsnachweisprüfung, fachliche Teile der Meisterprüfung) angerechnet wird.

Informationen zu den unterschiedlichen spezifischen Nachweisregelungen zur Erbringung der Befähigung in geregelten Berufen sind bei der jeweiligen Gewerbebehörde des Bundeslandes zu erhalten.

Ingenieurgesetz

Die Standesbezeichnung „Ingenieur/in“ kann an die Absolvent/innen Höherer technischer Lehranstalten und Höherer land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten verliehen werden.

Die Verleihung erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bzw. durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Die Rechtsgrundlagen bilden das Ingenieurgesetz 1990 und die dazu ergangenen Verordnungen.

Die Absolvent/innen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • die Absolvierung einer Höheren technischen oder land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt (Reife- und Diplomprüfung),
  • eine mindestens 3-jährige berufliche Praxis auf dem Gebiet, in dem der Schwerpunkt der Ausbildung liegt,
  • schriftlicher Antrag auf Verleihung der Standesbezeichnung „Ingenieur/in“.


Unternehmerprüfung

Voraussetzung für die Selbständigkeit
Für die selbständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes muss nachgewiesen werden, dass die erforderlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorhanden sind. Dieser Nachweis wird durch die erfolgreiche Ablegung der Unternehmerprüfung oder durch eine Ausbildung, die den Entfall der Unternehmerprüfung bewirkt, erbracht.

Die Unternehmerprüfungsordnung regelt die Themenbereiche und den Entfall der Unternehmerprüfung.

Es gibt eine Reihe von berufsbildenden Schulen, welche die für die Unternehmerprüfung relevanten Kenntnisse im geforderten Ausmaß von 160 Unterrichtseinheiten vermitteln. Dazu gehören jedenfalls alle BHS und die Mehrzahl der BMS.

Damit entfällt die Ablegung der Unternehmerprüfung für diese Absolvent/innen.

Zertifikate

Sprachenzertifikate

Das Center für berufsbezogene Sprachen CEBS ist offizielles Prüfungszentrum der Sektion Berufsbildung des BMUKK und der folgenden Institute:

  • University of Cambridge Local Examination Syndicate (UCLES),
  • Chambre de Commerce et d’Industrie de Paris (CCIP),
  • Centro Linguistico Italiano Dante Alighieri (CLIDA) Florenz und
  • Istituto Cervantes (IC), Alcalá de Henares.


In absehbarer Zeit sollen auch Russisch-Prüfungen angeboten werden.

Die international renommierten Prüfungen werden vollständig von den Instituten erstellt und ausschließlich von entsprechend ausgebildeten und offiziell bestellten Prüfer/innen abgenommen. Folgende internationale Zertifikate werden angeboten:
Englisch BEC 1 (Preliminary)
BEC 2 (Vantage)
BEC 3 (Higher)
CAE
Französisch CFS
CFTH
CFP DFA
Italienisch Clida P3
Clida P5
Clida TC
Spanisch DELE



Inhalte

Die internationalen Zertifikate des CEBS haben zum Ziel, Qualifikationen zu vermitteln, die im späteren Berufsleben von Industrie- und Wirtschaftsbetrieben oder bei weiterführenden Studien anerkannt werden und bei entsprechenden Bewerbungen hilfreich sein können.

Beurteilung der Leistung

Professionelle Ausbildung zur Unternehmensgründung
Schüler/innen, deren Muttersprache nicht Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch ist, sollen ihre Fähigkeit nachweisen, sich auf einer mittleren beruflichen Ebene in einem fremdsprachigen Umfeld zu bewähren. Die Prüfung verlangt von den Schüler/innen, eine Reihe authentischer Kommunikationssituationen sowohl schriftlich als auch mündlich zu bewältigen.

Die Vorbereitung für die Sprachprüfungen ist ein zusätzliches Angebot an vielen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, das die Schüler/innen freiwillig in Anspruch nehmen können.

IT-Zertifikate

Im Sinne moderner Arbeitsformen ist der verstärkte Einsatz von neuen Technologien im Unterricht eine heute schon nahezu Selbstverständlichkeit geworden. Dadurch wird ein leichterer Zugang zu Informationen und der Erwerb der entsprechenden Fertigkeiten ermöglicht und erlaubt die Nutzung von individualisierten, den Bedürfnissen und Fortschritten der Schüler/innen angepassten Unterrichtsformen.
Neben vielen IT-Ausbildungsgängen wird den Schüler/innen auch die Möglichkeit geboten, im Rahmen des Unterrichts oder in Kursen bestimmte IT-Qualifikationen und IT-Zertifikate zu erwerben.

Weitere Informationen

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK)
Sektion Berufsbildung, Minoritenplatz 5, 1014 Wien
berufsbildung@bmukk.gv.at
www.bmukk.gv.at
www.berufsbildendeschulen.at

Freiwillige Zusatzqualifikationen
 
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