SCHULEN FÜR GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGE
- Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (bis 31.12.2023 Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, danach nur mehr Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen).
- Eintrittsalter nach der zehnten Schulstufe.
- Dreijährige Ausbildung.
- Erwerb einer Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege).
- Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege auch (und ab 1.1.2024 ausschließlich) im Rahmen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen.
Allgemeines
Zu den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege zählen:
- Schulen für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege (Auslaufen bzw. Änderungen siehe oben).
Für die Ausbildung an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege wird neben der erfolgreichen Absolvierung von 10 Schulstufen, der gesundheitlichen Eignung und der Vertrauenswürdigkeit auch ein Aufnahmegespräch oder -test verlangt, über die Aufnahme entscheidet eine Aufnahmekommission.
Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege sind an oder in Verbindung mit Krankenanstalten eingerichtet. Diese vermitteln Berufsausbildung und führen zur Berufsberechtigung als Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in. Die Ausbildung dauert drei Jahre und schließt mit einer schriftlichen Fachbereichsarbeit sowie der Diplomprüfung ab. Die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege findet auch (und ab 1.1.2014 ausschließlich) im Rahmen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen (Abschluss: Bachelorprüfung) statt.
Weiterführende Information zu Ausbildungsinhalten, Berufsbild und Tätigkeitsbereich, Berufsausübung sowie mögliche Weiterqualifizierung finden Sie in der Broschüre „Gesundheitsberufe in Österreich“ des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
So kann es weitergehen
Die Absolvent/innen einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege haben unter anderem folgende Möglichkeiten:
- den unmittelbaren Berufseinstieg im Fachbereich.
- Berufsreifeprüfung, um die Reifeprüfung und dadurch den allgemeinen Hochschulzugang zu erlangen.
- Studienberechtigungsprüfung, um Zugang zu einzelnen höheren Studien im Fachbereich zu erlangen.
- Weiterqualifizierung: Sonderausbildungen z.B. für Lehr- und Führungsaufgaben oder in der Kinder- und Jugendlichenpflege, psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege, Intensivpflege etc, Weiterbildungen, Hochschullehrgänge, Universitätslehrgänge, Studium der Pflegewissenschaften nach Ablegung der Reifeprüfung, Studium der Gesundheitswissenschaften an den Fachhochschulen (z.B. GuK, MTD/Hebammen, Musiktherapie) mit direktem Zugang über die einschlägige berufliche Qualifikation.
Quelle
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Gesundheitsberufe in Österreich
https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Medizin-und-Gesundheitsberufe.html