BERUFSVORBEREITUNGSJAHR UND INTEGRATIVE BERUFSAUSBILDUNG
- Berufliche Erstausbildung für Jugendliche mit Behinderung oder Benachteiligung
- Integrative Berufsausbildung als vollständige Lehrausbildung in verlängerter Lehrzeit (Verlängerung um max. 1 Jahr bzw. in Ausnahmefällen um 2 Jahre)
- Integrative Berufsausbildung als Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten Teilqualifikationen in der Dauer von 1 bis 3 Jahren
- Unterstützung und Begleitung durch Berufsausbildungsassistent/innen
- Berufsvorbereitungsjahr: Einjähriger Lehrgang als 9. Schuljahr der Polytechnischen Schule (Schulversuch) oder im Rahmen der Sonderschule
Berufsvorbereitungsjahr
Ziel des Berufsvorbereitungsjahrs im Rahmen der Pflichtschule ist es, die Chancen von Jugendlichen mit Behinderung oder Benachteiligung am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Umgesetzt wird das Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen bzw als Schulversuch im Rahmen der integrativen Betreuung an der Polytechnischen Schule für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
In einer achtwöchigen Orientierungsphase zu Beginn des Schuljahres sollen Schüler/innen im Hinblick auf ihre Berufsvorstellungen bzw. Interessen und die künftigen Berufsmöglichkeiten Einblick in die angebotenen berufspraktischen Bereiche erhalten. Weiters sollen innerhalb des Berufsvorbereitungsjahres die vorhandenen Kompetenzen der Jugendlichen im persönlichen, theoretischen und praktischen Bereich vertieft und erweitert werden. Die Zugänge zum Arbeitsmarkt sollen dadurch erleichtert und die Chancen vergrößert werden, einen geeigneten Arbeitsplatz zu erhalten und die damit verbundenen Anforderungen zu bewältigen.
Integrative Berufsausbildung
Für Jugendliche mit Behinderungen und Benachteiligungen ist es oft sehr schwierig am ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Daher wurde eine neue Form der beruflichen Erstausbildung entwickelt, welche dem Bedürfnis Jugendlicher mit Behinderung oder Benachteiligungen nach geeigneter Ausbildung sowie dem Bedarf der Betriebe nach adäquat ausgebildeten Arbeitskräften entspricht.
Die im Jahr 2003 eingeführte Integrative Berufsausbildung (IBA) ermöglicht eine maßgeschneiderte Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche.
Folgende Personen können im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung ausgebildet werden:
- Behinderte gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz,
- Personen mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschule,
- Personen ohne oder mit negativem Pflichtschulabschluss,
- Personen mit Vermittlungshindernissen.
Es gibt zwei Möglichkeiten der integrativen Berufsausbildung: Die IBA erfolgt entweder im Rahmen der Verlängerung der Lehrzeit um ein Jahr oder in begründeten Ausnahmefällen um zwei Jahre (Abschluss mit Lehrabschlussprüfung) bzw. im Rahmen der Teilqualifikation eines Lehrberufes in einer Ausbildungsdauer von einem Jahr bis drei Jahren. Die Ausbildung wird auf bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes eingeschränkt, allenfalls ergänzt durch Teile der Berufsbilder weiterer Lehrberufe. Der Abschluss erfolgt mit einer Abschlussprüfung.
Die integrative Berufsausbildung wird durch eine Berufsausbildungsassistenz begleitet und unterstützt. Die Berufsausbildungsassistent/innen begleitet und unterstützen die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe in sozialpädagogischen und psychologischen Fragen, um den Ausbildungserfolg zu gewährleisten. Dies erfolgt durch laufende Kooperation mit den Eltern, Lehrbetrieben und Berufsschulen.
So kann es weitergehen
Für Absolvent/innen eines Berufsvorbereitenden Jahres und der Integrativen Berufsausbildung bestehen unter anderem folgende Möglichkeiten:
- Berufsausübung als Fachkraft im Lehrbetrieb oder einem anderen Betrieb
- Absolvierung der Berufsreifeprüfung (im Modell "Lehre und Matura" zu einem großen Teil bereits während der Lehrzeit möglich)
- mit Berufsreifeprüfung ist der Besuch eines Kollegs und das Studium an Fachhochschulen, Universitäten und Pädagogischen Hochschulen möglich
- Besuch von Aufbaulehrgängen oder berufsbildenden höheren Schulen für Berufstätige
- Werkmeisterschulen
- Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung und selbstständige Berufsausübung in einem reglementierten Gewerbe
- selbstständige Berufsausübung in einem freien Gewerbe
Quellen
Oesterreich.gv.at - Teilqualifikation/Lehre in verlängerter Lehrzeit
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/lehre/Seite.333906.html
Community Integration Sonderpädagogik - Integrative Berufsausbildung
www.cisonline.at/nahtstelle-schuleberuf/integration-in-der-pts/
Bundesministerium für für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
https://www.bmdw.gv.at/Themen/Lehre-und-Berufsausbildung.html
Weitere Informationen im Internet
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
www.sozialministeriumservice.at/