KINDERGARTEN
- altersgemäße Betreuung von Kindern bis zur Schulpflicht.
- Unterschiedliche Formen der Elementarbildung: Krippe, Kindergarten, Hort und Kindergruppe, Spielgruppen und Tagesmütter/-väter.
- Möglichkeit der Sonder- und Heilpädagogik sowie der inklusiven Bildung.
- Verpflichtendes letztes Kindergartenjahr.
Allgemeines
Die Formen institutioneller Kinderbetreuung in Österreich unterscheiden sich vor allem nach der Altersstruktur der betreuten Kinder in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindergruppe, wobei die verwendeten Begriffe in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind. Daneben bieten auch Spielgruppen und Tagesmütter/-väter ihre Dienste an.
Über 60 Prozent aller Betreuungseinrichtungen werden von Gebietskörperschaften (vor allem Gemeinden) betrieben. Außerdem treten Pfarren, Familienorganisationen, gemeinnützige Vereine, Betriebe und Privatpersonen als Träger von Einrichtungen auf.
Kinder mit besonderen Bedürfnissen können entweder einen allgemeinen Kindergarten, einen Kindergarten mit Integrationsgruppen oder einen heilpädagogischen Sonderkindergarten besuchen.
Seit September 2010 gilt für alle Kinder, die bis 31. August ihr 5. Lebensjahr vollenden, eine Pflicht zum Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung. Der halbtägige Kindergartenbesuch umfasst mindestens 20 Stunden pro Woche und wird von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend. Ergänzend zur Ferienzeit und den schulfreien Tagen kann auch ein Urlaub im Umfang von 5 Wochen in Anspruch genommen werden.
Krippen
Krippen sorgen für die altersgemäße Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Da dieses Angebot sich primär an berufstätige Eltern/Elternteile richtet, sind diese Einrichtungen größtenteils ganztägig ohne Unterbrechung und ganzjährig geöffnet. Sie befinden sich vorwiegend in den größeren Städten, zwei Drittel der Angebote sind in Wien.
Kindergärten
Kindergärten bieten familienergänzende Betreuung für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Ziel der Kindergartenerziehung ist die Förderung der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung der Kinder durch geeignete Spiele und die erzieherische Wirkung der Gruppe. Der Kindergarten findet als vorschulisches Bildungsangebot allgemeine Akzeptanz.
Kindergruppen
Kindergruppen haben sich neben den traditionellen Betreuungseinrichtungen etabliert. Sie sind durch ein hohes Maß an elterlichen Mitspracherechten und elterliche Eigenverantwortung gekennzeichnet. Die Kinder werden meist in altersgemischten Gruppen von fünf bis zehn Kindern betreut. In manchen Bundesländern wird der Begriff Kindergruppe auch für Krippen und sonstige altersgemischte Einrichtungen verwendet.
Tagesmütter und Tagesväter
Tagesmütter und Tagesväter betreuen vorwiegend Kleinkinder meist gemeinsam mit den eigenen Kindern in einem privaten Haushalt. Die Bedeutung dieser Betreuungsform hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, da einerseits die Zahl der Tageskinder gestiegen ist und andererseits die Qualifikation der Tageseltern verbessert wurde. In einigen Bundesländern ist eine Ausbildung verpflichtend vorgesehen.
Angebote im Bereich der Sonder- und Heilpädagogik sowie der inklusiven Bildung
Es besteht die Möglichkeit, Kinder mit Behinderungen in einem allgemeinen Kindergarten, einem Kindergarten mit Integrationsgruppen oder einem heilpädagogischen Sonderkindergarten zu betreuen. Im Rahmen von Integrativen Kindergärten werden Kinder mit Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut und unterrichtet. In einer Integrationsgruppe werden durchschnittlich vier Kinder mit Behinderung und 16 Kinder ohne Behinderung gemeinsam betreut. Das Betreuungsteam besteht aus einer/em Kindergartenpädagogin/en, einer Sonderpädagogin/en und zwei Kindergartenassistentinnen/en. Eine besondere Integrationsform sind Heilpädagogische Gruppen, in denen maximal zwölf Kinder mit schweren Behinderungen umsorgt und gefördert werden. Auch im Bereich der Volksschule, die von Kindern ab dem 6. Lebensjahr besucht wird, können Kinder mit Behinderungen Integrationsklassen mit einer reduzierten Schüleranzahl besuchen.
So kann es weitergehen:
Nach Absolvierung der vorschulischen Bildung beginnt die vierjährige Volksschule, mit der Möglichkeit des Besuchs der Vorschulstufe, sollte die Schulreife noch nicht gegeben sein. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Rahmen von Integrationsklassen Volksschulunterricht mit spezieller Förderung oder der Behinderung entsprechende Sonderschulen angeboten.
Quellen
Bundeskanzleramt Österreich / Familien und Jugend
www.bmfj.gv.at/familie/kinderbetreuung.html
Sonder- und Heilpädagogik
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/122/Seite.1220600.html
Weitere Informationen im Internet
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/194/Seite.1940280.html