ALLGEMEIN BILDENDE HÖHERE SCHULE (AHS), OBERSTUFE
- 4-jährige Oberstufe.
- Abschluss mit Reifeprüfung (Matura).
- Berechtigung zum Studium an (Pädagogischen) Hochschulen, Fachhochschulen, Universitäten oder Akademien sowie zum Besuch spezieller höherer berufsorientierter Lehrgänge und Kollegs.
- Zu unterscheiden sind Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium.
Allgemeines
Die Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schule (AHS) umfasst eine vierjährige Ausbildung und schließt mit der Reifeprüfung (Matura) ab. An einzelnen Sonderformen umfasst die Oberstufe 5 Schulstufen.
Seit dem Schuljahr 2014/15 wird eine standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung durchgeführt. Durch das Reifeprüfungszeugnis wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien erworben.
Voraussetzung für den Eintritt in die 5. Klasse AHS
Voraussetzung für den Eintritt in die 5. Klasse ist ein erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der AHS.
Der Übertritt von der Mittelschule (MS) nach Abschluss der 4. Klasse in die 5. Klasse der AHS bzw. 1. Klasse des Oberstufenrealgymnasium (ORG) ist möglich und wenn die Beurteilung im Jahreszeugnis der 4. Klasse in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache in der 1. Leistungsgruppe (LG) positiv, in der 2. LG nicht schlechter als "Gut" lautet und wenn alle übrigen Pflichtgegenstände nicht schlechter als mit "Befriedigend" beurteilt werden, oder wenn die Schülerin/der Schüler den Vermerk "mit ausgezeichnetem Erfolg" im Zeugnis erhält.
Ein "Befriedigend" in der 2. Leistungsgruppe steht der Aufnahme nicht entgegen, sofern die Klassenkonferenz feststellt, dass die Schülerin/der Schüler auf Grund der sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der AHS-Oberstufe genügen wird. In Fächern wo diese Anforderungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmeprüfung möglich.
Aufnahme mit Aufnahmsprüfung: in jenen Pflichtgegenständen, in denen die Schülerin/der Schüler die Voraussetzung zur Aufnahme nicht erfüllt.
Alle Schüler/innen müssen in Unterrichtsgegenständen, die an der NMS nicht, aber an der AHS als Pflichtgegenstand vor der 9. Schulstufe unterrichtet wurden und weiterhin unterrichtet werden, eine Aufnahmsprüfung ablegen.
Um Absolvent/innen der 4. Klasse Mittelschule den Übertritt in die AHS zu erleichtern, wurde das Oberstufenrealgymnasium geschaffen. Dieser Schultyp geht in der 1. Klasse in Deutsch, Lebender Fremdsprache und Mathematik besser auf die Schüler/innen ein als andere Formen der AHS. Da die Plätze oft knapp sind, ist die rechtzeitige Anmeldung zweckmäßig.
An einigen Oberstufenrealgymnasien kann an Stelle der Ablegung einer Aufnahmsprüfung eine "Übergangsstufe" besucht werden. Der erfolgreiche Abschluss dieses Schuljahres berechtigt zum Eintritt in die 1. Klasse ORG.
Übertritt von der Mittelschule nach Abschluss der 4. Klasse in die 5. Klasse der AHS bzw. 1. Klasse des Oberstufenrealgymnasiums: Schüler/innen der Mittelschule sind berechtigt, bei erfolgreichem Abschluss der 4. Klasse zu Beginn des folgenden Schuljahres in eine höhere Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule überzutreten, sofern der Schüler/die Schülerin in allen differenzierten Pflichtgegenständen das Bildungsziel der Vertiefung erreicht hat.
Ein Übertritt in eine höher bildende Schule ist auch möglich mit (nur) einer Beurteilung entsprechend dem Bildungsziel einer grundlegenden Allgemeinbildung, sofern die Klassenkonferenz der Mittelschule die AHS-Eignung feststellt.
Aufnahme mit Aufnahmsprüfung: Liegt die Berechtigung zum Übertritt in eine höhere Schule nicht vor, ist aus jenen differenzierten Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Eine Aufnahmsprüfung ist jedenfalls in der Fremdsprache abzulegen, die der Schüler bisher nicht besucht hat, wenn diese in der angestrebten Klasse der allgemein bildenden höheren Schule weiterführend unterrichtet wird.
Formen der AHS
Unterstufe (1. bis 4. Klasse) und Oberstufe (5. bis 8. Klasse):
- Gymnasium mit besonderer Berücksichtigung von sprachlichen, humanistischen und geisteswissenschaftlichen Bildungsinhalten
- Realgymnasium mit besonderer Berücksichtigung von naturwissenschaftlichen und mathematischen Bildungsinhalten
- Wirtschaftskundliches Realgymnasium mit besonderer Berücksichtigung von ökonomischen und lebenskundlichen (einschl. praxisbezogenen) Bildungsinhalten
Nur in der Oberstufe: Oberstufenrealgymnasium
Für alle: Ab der 6. Klasse (10. Schulstufe) sind Wahlpflichtgegenstände im Gesamtausmaß von sechs (Gymnasium, Oberstufenrealgymnasium) oder acht (Realgymnasium) bzw. zehn (Wirtschaftskundliches Realgymnasium) Wochenstunden zu wählen. Dieses Ausmaß kann aber schulautonom verändert werden (Minimum vier Stunden, Maximum zehn Stunden).
Jede Schule hat die Möglichkeit, sowohl in der Unter- als auch in der Oberstufe in einem bestimmten Rahmen ihr Angebot an Unterrichtsgegenständen speziell auf ihre Situation auszurichten (Schulautonomie). Dabei kann sie auch eigene schulautonome Lehrpläne erlassen.
Seit dem Schuljahr 2017/18 ist – beginnend mit der 10. Schulstufe – eine Semestergliederung aller Formen der AHS-Oberstufe zur Individualisierung von Bildungslaufbahnen mit individueller Lernbegleitung und spezieller Begabungsförderung vorgesehen.
Sonderformen:
- AHS mit musischen und sportlichen Schwerpunkten mit Eignungsprüfung.
- Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium.
- Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige.
- AHS für sprachliche Minderheiten (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch).
- Werkschulheim.
- Gymnasien und Realgymnasien mit verstärktem Fremdsprachenunterricht (nähere Auskünfte bei den Bildungsdirektionen).
Über weitere Sonderformen, die in Schulversuchen geführt werden (z.B. Schwerpunkte Informatik, Naturwissenschaft, Leistungssport usw.) und allgemein bildende höhere Schulen mit Internat (öffentliche und private) erteilen die Bildungsdirektionen Auskunft.
So kann es weitergehen
Absolventen/Absolventinnen einer AHS-Oberstufe können unter anderem:
- an einer Universität, Akademie, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder anderen Hochschule studieren.
- ein Kolleg (kürzere Sonderform berufsbildender höherer Schulen) oder einen höheren berufsorientierten Lehrgang besuchen.
- einen Lehrberuf erlernen (Verkürzung der Lehrzeit möglich).
- direkt ins Berufsleben einstiegen und sich die erforderlichen beruflichen Qualifikationen am Arbeitsplatz bzw. durch Weiterbildungen erwerben.
Quellen
bildung.bmbwf.gv.at/schulen/bw/abs/ahs.html
Weitere Informationen im Internet
bildung.bmbwf.gv.at/schulen/gts/index.html
bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefungneu.html